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Hundetaxen

Sämtliche Informationen finden Sie auf der Seite des Amtes für Verbraucherschutz.

Die Hundetaxen werden jeweils im Mai für die Periode 01. Mai bis 30. April in Rechnung gestellt. Die Gebühr beträgt pro Hund Fr. 120.00.

Allfällige Änderungen (Adressänderung, Halterwechsel, Tod, usw.) müssen im AMICUS sowie bei den Einwohnerdiensten Bellikon gemeldet werden.