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Ortsbürgergemeindeversammlung

In Bellikon findet die Ortsbürgergemeindeversammlung am Freitagabend, üblicherweise um 20.00 Uhr, statt. Der Versammlungsort ist jeweils ein Anderer. Die Ortsbürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Ortsbürgergemeinde Bellikon. Sie wird aus allen in der Gemeinde Bellikon wohnhaften OrtsbürgerInnen gebildet. In der Regel tagt die Ortsbürgergemeindeversammlung im Sommer.

Die OrtsbürgerInnen haben die Möglichkeit über Budget, Rechnung, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen, die gemäss § 95a des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) in ihren Aufgabenbereich fallen.